|
Die Gemeinde Crainfeld |
||||||
|
|
||||||
|
Stempel der Bürgermeisterei Crainfeld und Unterschrift des damaligen Bürgermeisters Johann Heinrich Schmalbach im Ortsbrandkataster aus dem Jahr 1861. |
||||||
|
Geschichte der Gemeinde Eine selbstständige Gemeinde Crainfeld existierte als Bestandteil des Gerichts Crainfeld bereits im Mittelalter und über viele Jahrhunderte, bis durch die Gebietsreform 1971/72 der Anschluss als unselbstständiger Ortsteil an das benachbarte Grebenhain erfolgte, welches lange Zeit immer im Schatten des einst so bedeutenden Crainfeld gestanden hatte. Die unmittelbare Rolle als Gerichtsort und die ständige Präsenz des Oberschultheißen oder Zentgrafen unterschied Crainfeld von seinen Nachbargemeinden Grebenhain, Bermuthshain und Ilbeshausen. Waren Landesherr und Oberschultheiß für die Gerichtsverwaltung und die höhere ("peinliche") Gerichtsbarkeit zuständig, so fiel die niedere Gerichtsbarkeit, etwa die Bestrafung von "Feldfreveln" (Frucht- und Holzdiebstähle usw.) in die Zuständigkeit der Rügengerichten in den Versammlungen der Dorfgemeinde Crainfeld. Diese wählte weiterhin den Unterschultheiß, auch Heimbürge genannt, als ihren Vorsteher und die drei Gerichtsschöffen. Daneben gab es noch einen "Bürgermeister", der die Funktion eines Gemeinderechners erfüllte. Die Dorfgemeinde wurde nur von männlichen Ortseinwohnern, die durch Geburt oder Zahlung eines Einzugsgeldes ein Ortsbürgerrecht erworben hatten, gebildet. Nur Ortsbürger waren berechtigt, Einrichtungen der Gemeinde wie z. B. die Backhäuser oder Hutweiden in Anspruch zu nehmen, nicht jedoch sonstige Ortsansässige ("Beisassen"). Die in Crainfeld ansässigen Juden waren bis 1821 von der Erlangung des Ortsbürgerrechts ausgeschlossen und unterstanden als "Schutzjuden", religiös wie gesellschaftlich von der christlichen Mehrheit getrennt, direkt dem Oberschultheißen. Alle Crainfelder Ortsbürger waren im Fall eines Krieges oder zur Abwehr einer Bedrohung folgepflichtig und wurden zum so genannten "Ausschuss", den ein Ausschusshauptmann befehligte, herangezogen. Daneben mussten sie schon im Spätmittelalter Frondienste für den Landesherren leisten, bis 1816 die Ablösung der Dienste erfolgte. Die Umwälzungen der napoleonischen Kriege bewirkten auch im Vogelsberggebiet das Ende der aus dem Mittelalter überkommenen Verwaltungsstruktur, in diesem Fall des alten hessischen Oberamts Nidda und des Gerichts Crainfeld. Nach der umfangreichen Vergrößerung ihres Staatsgebiet waren im Jahr 1806, im selben Jahr, als auch das Heilige Römische Reich Deutscher Nation sein Ende fand, aus den Landgrafen von Hessen-Darmstadt die Großherzöge von Hessen geworden. Bereits 1796 war das Amt Nidda in die Ämter Nidda und Lißberg geteilt worden, wobei das Gericht Crainfeld zu letzterem kam. Nach der Säkularisierung der geistlichen Territorien und der Mediatisierung der kleinen reichsfreien Ritterherrschaften 1803 und 1806 kamen schließlich die fuldaische Enklave Herbstein und der Ritterschaftstaat der Freiherren Riedesel zu Eisenbach zum Großherzogtum Hessen. Nach dem Ende der napoleonischen Zeit 1815 war eine umfangreiche Verwaltungsreform die Folge. Am 21.12.1820 verkündete Großherzog Ludwig I. von Hessen die "Verfassungs-Urkunde des Großherzogthums Hessen". Das Großherzogtum Hessen erhielt damit die schon im Artikel XIII der Wiener Bundesakte für alle Staaten des Deutschen Bundes in Aussicht gestellte landständische Verfassung. In Fortsetzung der Verfassung trat am 30.1.1821 die hessische Gemeindeordnung in Kraft. Damit war anstelle der überkommenen Gerichtsverfassung die Gemeindeselbstverwaltung eingeführt worden. In ihren Grundzügen blieb die damals geschaffene Verwaltungsstruktur bis zur Gebiets- und Verwaltungsreform 1971/72 bestehen. An die Stelle des Unterschultheißen traten der von den Ortsbürgern gewählte Bürgermeister, der Beigeordnete als Stellvertreter und schließlich der Gemeinderat. Hinzu kam noch der von der Regierung auf Vorschlag des Gemeinderates ernannte Gemeinderechner, ursprünglich "Gemeinde-Einnehmer" genannt. Er erhielt kein festes Gehalt, sondern einen festgelegten Anteil von den erhobenen Steuern. Auch Bürgermeister und Beigeordneter erhielten zwar eine Vergütung, jedoch kein festes Gehalt. Sie waren ehrenamtlich tätig. Schon aus diesem Grund konnte faktisch nur ein entsprechend wohlhabender und begüterter Mann Bürgermeister werden, der in der Regel der Klasse der "Gäulsbauern" (Pferdebauern) angehörte. Die Wahlperiode des Bürgermeisters betrug, nach einer anfänglichen dreijährigen Übergangsperiode, sechs Jahre. Später wurde sie auf neun Jahre erhöht, 1910 aber wieder auf sechs Jahre herabgesetzt. Die Amtszeit des Gemeinderates betrug stets neun Jahre. Während der NS-Zeit wurde die kommunale Selbstverwaltung durch den am 30.1.1935 erfolgten Erlass der "Deutschen Gemeindeordnung" weitgehend abgeschafft. Der "von oben" eingesetzte Bürgermeister bestimmte nach dem "Führerprinzip" in allen Gemeindeangelegenheiten und ernannte die Gemeinderäte, doch bestand ein Mitwirkungsrecht des NSDAP-Ortsgruppenleiters. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Schaffung des heutigen Bundeslandes Hessen im Jahr 1945 wurden der Bürgermeister und die nunmehr zwei Beigeordneten nicht mehr von der Bevölkerung direkt gewählt, sondern von der Gemeindevertretung ernannt. Bei den Bürgermeister-, Beigeordneten- und Gemeinderatswahlen spielten natürlich persönliche Beziehungen, Feindschaften und verwandtschaftliche Bindungen eine wichtige Rolle. Ein in Landgemeinden wie Crainfeld häufiges Phänomen war auch die "Vererbung" des Bürgermeisteramtes innerhalb eines Hauses bzw. einer Familie. So entstammten den Crainfelder Hofreiten "Gänslangersch" (Edelhof) und "Hambaste" jeweils drei bzw. zwei Bürgermeister. Wahlberechtigt und zur Nutzung der Gemeindeeinrichtungen wie den Backhäusern zugelassen waren nur die Ortsbürger. Ortsbürger konnte jedes männliche Gemeindemitglied werden, dessen Eltern bereits Ortsbürger gewesen waren, und nach seinem Tod auch die Witwe. Jeder neue Ortsbürger musste ein Einzugsgeld bezahlen. Mit dem Ortsbürgerrecht verbunden war auch die Führung eines Beizeichens, die immer dann nötig wurde, wenn es in einem Ort mehrere gleiche Träger eines Vor- und Nachnamens gab, was in Crainfeld wie in anderen Dörfern auch recht häufig vorkam. Die Beizeichen wurden als fester Namensbestandteil dem Namen hinzugefügt und lauteten dann beispielsweise "Johannes Baumbach IX.", "Heinrich Müller VI." oder "Abraham Sommer II.". Eine einmal vergebene Nummer durfte erst nach 10 Jahren wieder an einen Träger gleichen Namens vergeben werden, im Fall von Immobilienbesitz oder Eintrag im Grundbuch (was die Regel war) sogar erst wieder nach 30 Jahren. Erst in den 1950er Jahren wurden die Beizeichen abgeschafft. Üblicherweise erlangte man das Ortsbürgerrecht als Crainfelder nach der Überschreibung von Haus und Hof und nach Heirat und Militärdienst. Die öffentliche Bekanntmachung behördlicher und gemeindlicher Anordnungen im Dorf, heute Aufgabe des Mitteilungsblattes der Gemeinde Grebenhain, war die Aufgabe des Polizeidieners, auch Gemeindediener genannt. Dabei blieb er bei seinen Rundgängen durch das Dorf in bestimmten Abständen stehen und verschaffte sich mit dem Läuten der Ortsschelle Gehör. Crainfelder Polizeidiener im 20. Jahrhundert, die ihr Amt jahrzehntelang innehatten, waren Heinrich Flach II. ("Schoumesch") und Andreas Neuner ("Schneiderjes"), letzterer von 1929 bis zu seinem Tod 1952. Gemeinheitliche Gebäude waren das Schulhaus, das Leiterhaus zwischen "Budnersch" und dem Gemeindehaus, sowie die drei über das Dorf verteilten Backhäuser. Ein Wiegehaus wurde 1902 am sogenannten "Säuplatz" neben der Hofreite "Schneiderbaste" erbaut. Bereits 1861 verfügte die Gemeinde Crainfeld über das Gemeindehaus am nördlichen Ortsausgang, ursprünglich auch als "Armenhaus" bezeichnet. Es handelte sich hier um einen einstöckigen Fachwerkbau mit Mietswohnungen für ärmere Ortseinwohner oder für Gemeindebedienstete, der von 1937 bis 1945 auch den ersten Crainfelder Kindergarten beherbergte. Angebaut an das Gemeindehaus befand sich das Spritzenhaus der örtlichen Feuerwehr. Im Jahr 1967 wurde das Gemeindehaus für den Neubau des heutigen Feuerwehrgerätehauses abgebrochen. Als zweites "neueres" Gemeindehaus wurde 1937 das zweistöckige Anwesen der jüdischen Familie Bär erworben. |
||||||
|
|
||||||
|
Landtags-Ausweis des Crainfelder Abgeordneten Heinrich Schmalbach IV. von 1908. |
||||||
Wesentliche Fortschritte in der Entwicklung und Modernisierung der dörflichen Infrastruktur geschahen in der Amtszeit des Bürgermeister Heinrich Schmalbach IV. (1876 bis 1909). Unter Bürgermeister Schmalbach erfolgte 1895 der Bau der Wasserleitung, die als erste derartige Einrichtung im hohen Vogelsberg viel Aufsehen erregte. Durch den Bau der Vogelsbergbahn erhielt Crainfeld im Jahr 1901 Bahnanschluss. Auch der Neubau des Schulhauses 1907 wurde in der "Ära Schmalbach" vorangetrieben, ebenso die 1909 erfolgte Schaffung einer Straßenbeleuchtung. Unter seinem Nachfolger Heinrich Ganß II. erfolgte 1921 der Anschluss von Crainfeld an die Stromversorgung der oberhessischen Überlandzentrale Friedberg. In die 1934 beginnende Amtszeit von Johannes Meinhardt IV. fiel der Abschluss der Flurbereinigung in der Gemarkung Crainfeld (1925-1935), aber ebenso die durch zunehmende Repressalien und wirtschaftlichen Druck erzwungene Abwanderung der jüdischen Bevölkerung aus Crainfeld. Der Grad der Verstrickung von Bürgermeister und Gemeinderat in die Verfolgung bisheriger Mitbürger ist bisher noch unerforscht. Tatsache ist, dass die Gemeinde Crainfeld 1937 das Wohnhaus des jüdischen Kaufmanns Joseph Bär ("Kadaljes") erwarb, um es als Gemeindehaus und Gemeindebullenstall zu nutzen. Eine ebenfalls nicht ohne den politischen Hintergrund zu sehende Maßnahme im gleichen Jahr war die Schaffung des von der "Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt" (NSV) betriebenen Kindergartens im Gemeindehaus. In der Amtszeit der ersten Nachkriegsbürgermeister Wilhelm Fritz und Karl Schmalbach II. fielen wichtige Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur. Wegen akuten Wassermangels, aufgrund auch der nach 1945 durch die Heimatvertriebenen rasch angestiegenen Bevölkerung, wurde 1948 ein neuer Hochbehälter gebaut. 1950 erfolgte der Neubau der Friedhofshalle, einer damals noch nicht alltäglichen Einrichtung. Entgegen dem damaligen Trend zu Gemeinschaftsbädern in Dorfgemeinschaftshäusern entschloss sich die Gemeinde Crainfeld Anfang der 1950er Jahre die Einnahmen aus dem Gemeindewald dazu zu verwenden, jedem örtlichen Haushalt die Anschaffung eines privaten Wannenbades zu ermöglichen. Schon ab 1954 wurden alle Crainfelder Ortsstraßen geteert und die Ortskanalisation ausgebaut. In der Trägerschaft der Gemeinde Crainfeld wurde am 24.4.1956 der zweite und bis heute bestehenden Kindergarten eröffnet. Die zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 65 Jahre alte Wasserleitung wurde 1959 völlig modernisiert und ausgetauscht. Noch in der Zeit der Selbstständigkeit konnte 1967 das Feuerwehrgerätehaus erbaut und 1971 mit dem Umbau der leerstehenden Schule zum Dorfgemeinschaftshaus begonnen. Nach dem Anschluss an Grebenhain erfolgte 1972 die Einweihung des Dorfgemeinschaftshauses. 1982 wurde die bis dahin vom Crainfelder Hochbehälter gespeiste Wasserversorgung wegen mangelndem Wasserdruck an die Wasserleitung von Grebenhain angeschlossen und neue Leitungsrohre verlegt. Von 1983 bis 1991 wurde Crainfeld durch das Dorferneuerungsprogramm der hessischen Landesregierung "in Atem gehalten", in welches das Dorf als erster Ortsteil der Großgemeinde Grebenhain aufgenommen wurde. In der Gegenwart steht neben der erneuten Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens ein Erweiterungsbau des Dorfgemeinschaftshauses auf dem Programm, mit dem 2009 begonnen werden soll. Über die Entwicklung der Einwohnerzahlen von Crainfeld informiert die folgende Tabelle: |
||||||
|
Einwohnerentwicklung von Crainfeld 1804 bis 2003 |
||||||
| Erhebungsdatum | Einwohnerzahl | |||||
| 1804 | 429 | |||||
| 3.12.1834 | 539 | |||||
| 30.8.1840 | 558 | |||||
| 3.12.1840 | 559 | |||||
| 3.12.1846 | 588 | |||||
| 3.12.1852 | 555 | |||||
| 3.12.1858 | 557 | |||||
| 1861 | 558 | |||||
| 3.12.1864 | 519 | |||||
| 1.12.1871 | 519 | |||||
| 1.12.1875 | 525 | |||||
| 1.12.1880 | 508 | |||||
| 1.12.1885 | 499 | |||||
| 1.12.1890 | 480 | |||||
| 2.12.1895 | 496 | |||||
| 1.12.1905 | 505 | |||||
| 1.12.1910 | 482 | |||||
| 16.6.1925 | 443 | |||||
| 16.6.1933 | 462 | |||||
| 17.5.1939 | 446 | |||||
| 29.10.1946 | 708 | |||||
| 13.9.1950 | 676 | |||||
| 25.9.1956 | 524 | |||||
| 6.6.1961 | 496 | |||||
| 30.6.1967 | 463 | |||||
| 1.1.1975 | 416 | |||||
| 1.1.1980 | 412 | |||||
| 1.1.1984 | 399 | |||||
| 31.8.2003 | 413 | |||||
|
Das Ende der Gemeinde Crainfeld Nach wechselnder Verwaltungszugehörigkeit kam Crainfeld im Jahr 1852 zum Kreis Lauterbach, dem es bis zum Ende der Selbstständigkeit angehören sollte. Dieser gehörte weiterhin zur 1937 aufgehobenen Provinz Oberhessen, deren Verwaltungssitz Gießen war. Von 1821-1832 gehörte Crainfeld zum Landratsbezirk Schotten, 1832-1848 zum Kreis Nidda und 1848-1852 zum Regierungsbezirk Nidda. Keiner dieser Wechsel der Verwaltungszugehörigkeit berührte indes die kommunale Selbstständigkeit der Gemeinde Crainfeld. Diese wurde erst durch die Verwaltungs- und Gebietsreform 1971/72 in Frage gestellt, welche im Kern auf Vorhaben der Weimarer und NS-Zeit sowie der unmittelbaren Nachkriegszeit zurückging. Schon in der NS-Zeit wurde auf Anordnung des hessischen Reichsstatthalters Jakob Sprenger am 7.4.1938 der Kreis Schotten aufgehoben und u. a. die Gemeinden Hartmannshain, Herchenhain und Volkartshain dem Kreis Lauterbach zugeschlagen. Darüber hinaus wurden aber auch erstmals kleinere Landgemeinden zusammengelegt, so Nösberts und Weidmoos zur Gemeinde Nösberts-Weidmoos. Insgesamt sollten schon damals nicht weniger als 35 selbstständige Gemeinden im Kreis Lauterbach aufgelöst werden. Bereits kurz nach Kriegsende 1945 trug sich die neue "groß-hessische" Landesregierung mit ähnlichen Rationalisierungsplänen, nach denen alle "Zwerggemeinden" unter 300 Einwohnern sich anderen Gemeinden anschließen sollten. Die hessische Gebietsreform 1971/72 war wie die parallelen Reformen in anderen Bundesländern war sie das Ergebnis einer zeitspezifischen und fortschrittsgläubigen "Rationalisierungsideologie", die etwa seit Ende der 1960er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland bestimmend wurde und alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens verändert wollte. Ziel der Reform war die "Stärkung der Verwaltungskraft" durch Bildung von Großkreisen anstelle der bisherigen Landkreise und Zusammenfassung der vielen Dorfgemeinden zu größeren "leistungsfähigeren" Verwaltungseinheiten. Ein umfassendes System der Raum- und Regionalplanung sollte die künftige Entwicklung von Land und Regionen steuern. Man war der Ansicht, die kommunalen "Aufgaben der Zeit" wie soziale Infrastruktur, Kanalisation, Verkehrs- und Bauleitplanung, Schulwesen, Ausweisung von Siedlungs- und Gewerbeflächen, Errichtung von Gemeinschaftsanlagen usw. könnten nur im Rahmen von großräumigen kommunalen Verwaltungseinheiten mit einer hauptamtlichen "professionellen" Verwaltung gemeistert werden, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Leistungsfähigkeit einer Gemeinde im konkreten Einzelfall. Im Unterschied z. B. zum Nachbarland Rheinland-Pfalz, wo die Einzelgemeinden formal selbstständige Mitglieder einer Verbandsgemeinde wurden, war die Reform in Hessen durch die kompromisslose Durchsetzung der "Einheitsgemeinde" mit völlig unselbstständigen Ortsteilen von vornherein zentralistisch angelegt. Die neuen Großgemeinden sollten nach Möglichkeit mindestens 15000 Einwohner haben, dieser Anspruch wurde jedoch mit Blick auf die Realität reduziert. Die Notwendigkeit der Verwaltungs- und Gebietsreform wurde durch die Landesregierung und die veröffentlichte Meinung als alternativlos dargestellt. Auf überkommene "veraltete" Strukturen wurde keine Rücksicht genommen. Am bekanntesten wurde der Zusammenschluss der Städte Gießen und Wetzlar zur neuen Kunststadt "Lahn", der nach heftigem Widerstand in der Bevölkerung bereits 1979 wieder zurückgenommen wurde. Bis heute Bestand hat dagegen der Zusammenschluss von Treysa und Ziegenhain zu der reinen Retortenstadt "Schwalmstadt". Nach der Reform blieben in ganz Hessen lediglich 20 Landkreise und 6 kreisfreie Städte anstelle der ursprünglichen 48 Stadt- und Landkreise und von einst 2642 Gemeinden sogar nur 417 übrig. In der Vogelsbergregion entstand durch den Zusammenschluss der Kreise Lauterbach und Alsfeld mit Wirkung vom 1.8.1972 der Vogelsbergkreis mit Verwaltungssitz in Lauterbach. Er gehörte seit 1980 zum neu geschaffenen Regierungsbezirk Gießen als übergeordneter Planungsregion. Dieser firmiert seither auch unter dem Kunstnamen einer Region "Mittelhessen". Als zentralörtlicher Sitz einer Großgemeinde im hohen Vogelsberg war im Rahmen der Gebietsreform schon früh das seit dem 19. Jahrhundert als lokaler Verkehrsmittelpunkt emporstrebende Grebenhain vorgesehen. Wie alle Großgemeinden im Vogelsbergkreis, abgesehen von der Stadt Schlitz mit dem umgebenden Schlitzerland (ehemalige Grafschaft), wurde auch die neue Großgemeinde Grebenhain ohne historisches Vorbild quasi auf dem Reißbrett konstruiert. Die Gebietsreform wurde ohne Rücksicht auf die Vorstellungen in der Bevölkerung "von oben" durchgesetzt. Alle Gemeinden hatten sich gemäß der in Wiesbaden konzipierten Modellplanung einem zentralen Ort anzuschließen, wobei es völlig irrelevant war, ob eine jeweilige Gemeinde vielleicht auch eigenständig hätte weiter bestehen können und entsprechend leistungsfähig war wie im Fall des Luftkurortes Ilbeshausen-Hochwaldhausen, der seine spätere "Muttergemeinde" Grebenhain an Einwohnern sogar leicht übertraf und bis heute übertrifft. Gemeinden, die sich bis zum 31.12.1971 für einen "freiwilligen" Beitritt zu einer Großgemeinde bereit erklärten, wurden vom Land Hessen Zuschüsse in Aussicht gestellt. Diese Option wurde von den meisten zukünftigen Ortsteilen der Großgemeinde Grebenhain gewählt, mit Ausnahme jedoch der 1971 gegründeten Gemeinde Steigertal (Heisters, Wünschenmoos, Zahmen) und der Gemeinde Metzlos-Gehaag, die dann zum 1.8.1972 angeschlossen wurden. Die Gemeindevertretung von Crainfeld erklärte sich im September 1971, nicht ohne Widerstände, zu dem "von oben" geplanten und verordneten Anschluss an Grebenhain bereit. Im Gegenzug konnte die Gemeinde Crainfeld im Grenzänderungsvertrag noch erreichen, dass der Kindergarten im Ort auch nach dem 31.12.1971 bestehen bleiben und weiter ausgebaut würde und außerdem der Ausbau der Kanalisation und die Erneuerung der Wasserversorgung vorangetrieben werden sollten. Am 1.1.1972 wurde die Großgemeinde Grebenhain, mit Anschlüssen zweier Gemeinden erst zum 1.8.1972, aus den bisherigen Gemeinden Bannerod, Bermuthshain, Crainfeld, Grebenhain, Hartmannshain, Herchenhain, Ilbeshausen-Hochwaldhausen, Metzlos, Metzlos-Gehaag, Nösberts-Weidmoos, Steigertal (Heisters, Wünschenmoos, Zahmen), Vaitshain und Volkartshain gebildet. Damit hatte die Jahrhunderte währende Geschichte der selbstständigen Dorfgemeinde Crainfeld seit dem Mittelalter ihr Ende gefunden. Aus dem ehemaligen Gerichtsort und Zentrum einer ganzen Gegend wurde der nurmehr viertgrößte Ortsteil einer Großgemeinde. |
||||||
|
|
||||||
|
Porträt des Crainfelder Bürgermeisters und Landtagsabgeordneten Heinrich Schmalbach IV. ("Gänslangersch"). |
||||||
|
Die Crainfelder Ortsoberhäupter Informationen über die Crainfelder Unterschultheißen vor 1821 sind im Abschnitt über das Gericht Crainfeld zu finden. Im Unterschied zu ihnen sind die Bürgermeister der selbstständigen Gemeinde Crainfeld zwischen 1821 und 1971 vollständig bekannt und aufgelistet. Der erste Bürgermeister nach dem Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung Sebastian Götz, der 1810 ein Haus an der Cent neu erbaute, das spätere Gasthaus "Zur Krone" ("Hofmanns"). Er blieb bis zu seinem Tod am 22.10.1829 im Amt. Sein Nachfolger Heinrich Schmalbach II., erster der Crainfelder "Bürgermeisterdynastie" Schmalbach, wohnte im alten Gerichtssitz, dem Edelhof. Nach der Revolution 1848 wurde er durch Balthasar Rauber II. aus der Hofreite "Koathereins" abgelöst, kam aber bereits 1851 in seine alte Stellung zurück. Es folgten weitere 14 Amtsjahre bis zu seinem Tod am 21.7.1865. Sein Nachfolger wurde Johannes Müller III. aus dem Haus "Brückehannese", der rund ein Jahrzehnt im Amt war. Im Jahr 1876 wurde Heinrich Schmalbach IV. zum Bürgermeister gewählt, welcher als die historisch bedeutsamste Persönlichkeit in der neueren Geschichte von Crainfeld anzusehen ist. Er wurde am 5.11.1838 als Sohn des bereits erwähnten Bürgermeisters und Gastwirts Heinrich Schmalbach II. im Edelhof geboren. 1859 hatte er Anna Maria Hofmanns aus dem Haus "Schreiersch" geheiratet. Im Alter von 38 Jahren wurde er dann 1876 zum Bürgermeister von Crainfeld gewählt. Noch im gleichen Jahr erfolgte dann seine Wahl als Abgeordneter für den Wahlkreis Herbstein-Ulrichstein in die zweite Kammer des Landtages des Großherzogtums Hessen. Ihr gehörte er, mit einer Unterbrechung zunächst bis 1884 an. Im Jahr 1896 wurde er erneut in den Landtag gewählt und hier 1899 zum 2. Sekretär und 1900 sogar zum 1. Sekretär der zweiten Kammer berufen. Er war Mitglied des aus der antisemitischen Bewegung hervorgegangenen Bauernbundes. Als Landtagsabgeordneter machte er seinen Einfluss zugunsten seines Heimatortes und des hohen Vogelsberges geltend. Es war hauptsächlich auf ihn und seinen Herchenhainer Amtskollegen Sebastian Weidner zurückzuführen, das der Weiterbau der Vogelsbergbahn zwischen Grebenhain-Crainfeld und Gedern, der 1906 abgeschlossen wurde, nicht über Bermuthshain, Völzberg und Volkartshain, sondern über Hartmannshain nach Ober-Seemen erfolgte. In die Amtszeit von Heinrich Schmalbach IV. als Bürgermeister fielen die bereits erwähnten wichtigen Infrastrukturprojekte wie der Bau der Wasserleitung 1895 und der Neubau der Schule 1907. Er starb am 16. Oktober 1909, nach 33 Jahren im Amt. Als Nachfolger lenkte Heinrich Ganß II., Besitzer der Hofreite "Zöllersch" und einer der größten Landwirte des Dorfes, die Geschicke der Gemeinde Crainfeld über die gesamte Zeit des Ersten Weltkrieges und der "Weimarer Republik", bis er 1934 wegen Krankheit zurücktrat und dann auch bereits am 8.7.1935 verstarb. In seiner Amtszeit hielt 1921 das elektrische Licht Einzug in Crainfeld. Daneben ist die 1925 beschlossene Flurbereinigung in der Gemarkung Crainfeld, die zunächst nicht unumstritten war, eine bedeutende Aufgabe in seiner Amtszeit gewesen. Heinrich Ganß II. war im übrigen der letzte direkt von der Ortsbevölkerung gewählte Bürgermeister der Gemeinde Crainfeld. Sein Nachfolger Johannes Meinhardt IV. wurde durch den bereits im Frühjahr 1933 gleichgeschalteten und nur noch aus Parteimitgliedern zusammengesetzten nationalsozialistischen Gemeinderat ernannt. Noch während des Zweiten Weltkrieges starb er im Jahr 1943, und es wurde an seiner Stelle Karl Schmalbach II., der Enkel des berühmten Landtagsabgeordneten aus dem Edelhof, zum neuen Bürgermeister ernannt. Doch schon mit dem Einmarsch der amerikanischen Truppen wurde dieser wegen der Zugehörigkeit zur NSDAP abgesetzt und zudem für rund zwei Jahre interniert. An seiner Stelle betraute die US-Militärregierung den "unbelasteten" Landwirt Wilhelm Fritz aus dem "Hambaste" Haus mit dem Bürgermeisteramt. Seine Zeit als Bürgermeister war geprägt von der Bewältigung der immensen Kriegsfolgen und insbesondere der Integration der Heimatvertriebenen. Wilhelm Fritz war noch im Amt, als er am 29.4.1952 plötzlich verstarb. Im Mai 1952 wurde schließlich als Nachfolger des Verstorbenen sein 1945 abgesetzter Vorgänger Karl Schmalbach II. zum neuen Bürgermeister durch die Crainfelder Gemeindevertretung gewählt. Einen besonderen geschichtlichen Aspekt bedeutete es, dass mit ihm ein bereits vor 1945 amtierender Bürgermeister erneut gewählt wurde. Genau wie Wilhelm Fritz verstarb auch Karl Schmalbach II., wie im übrigen alle der drei "Schmalbach-Bürgermeister", noch während seiner Amtszeit, und zwar am 19.4.1964. Die heutige Karl-Schmalbach-Straße im Crainfelder Neubaugebiet wurde nach ihm benannt, während interessanterweise für den noch weitaus bedeutenderen Großvater bis heute kein sichtbares Erinnerungszeichen existiert. Der 1. Beigeordnete Wilhelm Ganß, Sohn von Bürgermeister Heinrich Ganß II., führte zunächst kommissarisch die Amtsgeschäfte weiter und wurde damit de facto der letzte gebürtige Crainfelder, der das Bürgermeisteramt bekleidete, da sein Nachfolger in der alten Landeshauptstadt Darmstadt geboren war und erst durch die Kriegsereignisse in den hohen Vogelsberg verschlagen wurde. Am 1.1.1965 trat dann Horst Ziegler ("Hambaste"), Schwiegersohn von Wilhelm Fritz, nach der Wahl durch die Gemeindevertretung sein Amt als letzter Bürgermeister der Gemeinde Crainfeld vor der Gebietsreform an. Seit 1972 hat Crainfeld nur noch einen Ortsbeirat und einen Ortsvorsteher in beratender Funktion, während der Sitz der Gemeindeverwaltung sich in Grebenhain befindet. Erster Bürgermeister der für Bermuthshain zuständigen Großgemeinde Grebenhain wurde nach den hessischen Kommunalwahlen am 22.10.1972 Kurt Süßenberger, der bereits seit Inkrafttreten der Gebietsreform die Amtsgeschäfte als Staatsbeauftragter geführt hatte. Kurt Süßenberger war zuvor seit 1968 hauptamtlicher Bürgermeister der selbstständigen Gemeinde Ilbeshausen gewesen und wirkte von 1972 bis 1983 als Bürgermeister der neuen Großgemeinde. Seit 1983 ist Manfred Dickert Bürgermeister der Großgemeinde Grebenhain. Ortsvorsteher von Crainfeld waren, nach einer Übergangszeit von Horst Ziegler bis zum Oktober 1972, Friedrich Schmelz, und nach dessen Tod 1974 erneut Altbürgermeister Horst Ziegler. Es folgten Karl Ruhl von 1977-1989, Albrecht Schwarzhaupt von 1989-1997, Thorsten Herchenröder von 2001-2003 und Harald Bönsel, gebürtig aus Grebenhain, von 1997-2001 und wieder von 2003-2011. Seit 2011 ist Bernd Schneider Ortsvorsteher von Crainfeld. |
||||||
|
Bürgermeister von Crainfeld von 1821 bis 1971 |
||||||
| Sebastian Götz | "Hofmanns" Haus | 1821 - 1831 | ||||
| Heinrich Schmalbach II. | "Gänslangersch" | 1831 - 1848 | ||||
| Balthasar Rauber II. | "Koathereins" | 1848 - 1851 | ||||
| Heinrich Schmalbach II. (2. Mal) | "Gänslangersch" | 1851 - 1865 | ||||
| Johannes Müller III. | "Brückehannese" | 1865 - 1875 | ||||
| Heinrich Schmalbach IV. | "Gänslangersch" | 1876 - 1909 | ||||
| Heinrich Ganß II. | "Zöllersch" | 1909 - 1934 | ||||
| Johannes Meinhardt IV. | "Deichschneidersch" | 1934 - 1943 | ||||
| Karl Schmalbach II. | "Gänslangersch" | 1943 - 1945 | ||||
| Wilhelm Fritz | "Hambaste" | 1945 - 1952 | ||||
| Karl Schmalbach II. (2. Mal) | "Gänslangersch" | 1952 - 1964 | ||||
| Wilhelm Ganß (komm.) | "Zöllersch" | 1964 - 1965 | ||||
| Horst Ziegler | "Hambaste" | 1965 - 1971 | ||||
|
Ortsvorsteher von Crainfeld seit 1972 |
||||||
| Horst Ziegler | "Hambaste" | 1972 - 1972 | ||||
| Friedrich Schmelz | "Wänersch" | 1972 - 1974 | ||||
| Horst Ziegler (2. Mal) | "Hambaste" | 1974 - 1977 | ||||
| Karl Ruhl | "Mengersch" | 1977 - 1989 | ||||
| Albrecht Schwarzhaupt | "Schwarzhaupts" | 1989 - 1997 | ||||
| Harald Bönsel | "Liederelse" | 1997 - 2001 | ||||
| Thorsten Herchenröder | "Bullehansjes" | 2001 - 2003 | ||||
| Harald Bönsel (2. Mal) | "Liederelse" | 2003 - 2011 | ||||
| Bernd Schneider | Neubaugebiet | seit 2011 | ||||
|
|
||||||
|
Gemeindesiegel und Gemeindewappen Neben Herchenhain und Ilbeshausen hat Crainfeld als einer von drei heutigen Ortsteilen der Großgemeinde Grebenhain noch vor der Gebietsreform ein eigenes, amtlich verwendetes, Gemeindewappen besessen. Ein solches Ortswappen zu besitzen, stellte für die meisten hessischen Landgemeinden eine Besonderheit dar. Selbst die heutige Kerngemeinde Grebenhain hat vor 1971/72 niemals ein Wappen geführt. Ursprünglich zeigte auch das Crainfelder Bürgermeistereischild stets das Landeswappen des Großherzogtums Hessen bzw. ab 1918 des Volksstaates Hessen, den hessischen Löwen. Dieser fand auch auf den Siegeln bzw. Stempeln der Bürgermeisterei Verwendung. Weder für die Gemeinde noch das Gericht oder das Kirchspiel Crainfeld ist aus historischer Zeit ein eigenes Wappen überliefert. Am 23.12.1952 erhielt die Gemeinde Crainfeld dann nach Genehmigung durch das hessische Innenministerium in Wiesbaden das Recht, ein Gemeindewappen zu führen. Es ist in den hessischen Landesfarben Rot-Weiß gehalten und zeigt einen weißen Sparren mit drei weißen sechsstrahligen Sternen auf rotem Grund. Zum Zeitpunkt seiner Einführung war das Crainfelder Ortswappen aber keineswegs eine neue Erfindung, sondern schon nahezu drei Jahrzehnte alt, wenn es auch nicht im offiziellen Gebrauch war. Zum ersten Mal in der Öffentlichkeit verwendet wurde das Wappen im Jahr 1912 auf dem Titelkopf der Geschichtsblätter für den Kreis Lauterbach und dann 1920 während des Jubiläumsfestes zum 900-jährigen Bestehen des Kirchspiels Crainfeld. Es erschien in einem Zeitungsartikel im "Lauterbacher Anzeiger" vom 30.7.1920 und im Kopf der aus Anlass des Jubiläums herausgegebenen Festschrift. Urheber des Wappens war der in Bad Nauheim wohnende Oberpfarrer Hermann Knodt, der bis 1920 in Schlitz amtiert und sich als Heimatforscher und später als Genealoge einen Namen gemacht hatte. Dieser hatte auch 1911 die Geschichtsblätter für den Kreis Lauterbach ins Leben gerufen und dann die Festschrift zum Kirchenjubiläum 1920 verfasst, worin er das Wappen ausdrücklich als "das Crainfelder Ortswappen" bezeichnet hatte. Historisches Vorbild für das Crainfelder Wappen war ein heute im Staatsarchiv Marburg aufbewahrtes Wappensiegel, das zu einer spätmittelalterlichen Urkunde gehörte. In dieser Urkunde vom 29.7.1327 verbürgte sich Johann von Crainfeld, Schöffe der Reichsstadt Gelnhausen, für Anselm von Crainfeld zur Bezahlung von zwei Karraten Wein, die für 40 hallische Pfund gekauft worden waren. Das an diese Urkunde angehängte Siegel des Anselm von Crainfeld war dreieckig und zeigte einen Sparren mit drei sechsstrahligen Sternen. Die von Crainfeld waren eine reiche Patrizierfamilie in der 1170 von Kaiser Friedrich I. Barbarossa gegründeten Reichsstadt Gelnhausen. Als erster dieses Geschlechts wird 1245 ein Rüdiger von Crainfeld urkundlich erwähnt, als letzter im Jahr 1399 Ernst von Crainfeld. Die Familie scheint zu Beginn des 15. Jahrhunderts ausgestorben zu sein. Hermann Knodt vermutete, dass ein Vorfahre des Rüdiger von Crainfeld ursprünglich aus Crainfeld gestammt habe und nach der von ihm angenommenen Übersiedlung nach Gelnhausen, wie im Hochmittelalter üblich, nach seinem Herkunftsort benannt wurde. Weiterhin vermutete Knodt einen Zusammenhang zwischen dem Siegel des Anselm von Crainfeld und dem Wappen der Grafen von Ziegenhain, in deren Besitz Crainfeld als Teil der alten Grafschaft Nidda seit etwa 1206 war, und die beide einen sechsstrahligen Stern zeigen. Er war der Ansicht, dass die Vorfahren des Rüdiger von Crainfeld von den Ziegenhainer Grafen als niederadelige Gerichtsherren in Crainfeld eingesetzt wurden und von ihnen das Wappen übernahmen. Einen wirklich schlüssiger Beweis für seine Thesen konnte Knodt jedoch nicht erbringen und dieser ist auch bis heute nicht erbracht worden. Ungeachtet dessen wurde das Ende 1952 eingeführte Crainfelder Gemeindewappen sehr schnell populär, zumal zu diesem Zeitpunkt noch kaum ein anderer Vogelsbergort ein solches "Aushängeschild" aufzuweisen hatte und bis 1961 noch nicht einmal der Kreis Lauterbach selbst über ein Wappen verfügte. Bereits Anfang der 1960er Jahre standen an den Crainfelder Ortseingängen errichtete Holzschilder mit dem Wappen, eine Tradition, die sich bis heute gehalten hat. Doch nur etwas mehr als 18 Jahre lang war das Siegel des Anselm von Crainfeld das amtliche Wappen einer selbstständigen Gemeinde. Heute gilt auch für Crainfeld offiziell das Wappen der Großgemeinde Grebenhain. Dieses ist indes eine abgeänderte Version des 1953 angenommenen Gemeindewappens von Ilbeshausen. Wie dieses zeigt das Wappen der Großgemeinde Grebenhain den "Wilden Mann", eine Fachwerkkonstruktion, die auch an der dortigen 1691 gebauten Teufelsmühle, dem bedeutendsten Fachwerkhaus Oberhessens, zu sehen ist. Im Unterschied zum Wappen von Ilbeshausen zeigt das von Grebenhain den "Wilden Mann" jedoch auf gelbem anstatt silbernem Grund. Beibehalten wurde auch der rote Rand, jedoch mit 15 umlaufenden weißen Sternen für die einzelnen Ortsteile. Das Wappen wird seit 1980 geführt. Das alte Crainfelder Gemeindewappen wird in der Gegenwart von den Crainfelder Vereinen wie dem 1975 gegründeten Schützenverein und der Kirmesburschenschaft (KSG) Crainfeld nach wie vor verwendet und in der Funktion eines Vereinswappen gebraucht. Auch im Wappen des 1967 aus der Fusion von TSV 1906 Grebenhain und SG 1946 Crainfeld entstandenen TSV Grebenhain wird das Crainfelder Wappen geführt. |
||||||
|
|
||||||
| Wappen des Volksstaates Hessen (1918-1945). Das hessische Landeswappen wurde bis 1953 auf dem Bürgermeistereischild und den Stempeln der Gemeinde Crainfeld amtlich verwendet. | ||||||
|
|
||||||
|
Wappen der Gemeinde Crainfeld 1953 bis 1971. |
||||||
|
|
||||||
|
Wappen der Großgemeinde Grebenhain seit 1980. |
||||||