Flurnamen und Wüstungen

Die Gemarkung Crainfeld hatte nach einer im Dezember 1958 abgeschlossenen statistischen Erhebung 1956 eine Größe von 1005,2 ha. Davon entfielen 565 ha auf landwirtschaftliche Flächen, wovon wiederum 186 ha als Ackerland, 6 ha als Gartenland, 254 ha als Wiesen und 120 ha als Viehweiden (hiervon 42 ha als Hutungen) genutzt wurden. Wald nahm 179 ha ein, während Gebäude und Hofflächen 7 ha, Wege und Eisenbahnen 60 ha, Öd- und Unland 13 ha und sonstige Flächen 21 ha in Anspruch nahmen.

Die Crainfelder Gemarkung grenzt an die Gemarkungen von Grebenhain, Vaitshain, Bannerod, Metzlos, Nieder-Moos, Ober-Moos und Bermuthshain. Bis 1806 hinein war ein Teil dieser Gemarkungsgrenze zugleich auch Landesgrenze zwischen der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und dem Ritterschaftsstaat der Freiherren Riedesel zu Eisenbach. Die Grenze wurde 1542 vertraglich geregelt und anschließend auch abgesteint.

Das im Schnittpunkt der Gemarkungen Crainfeld, Grebenhain und Vaitshain gelegene Vaitshainer Mühlwehr galt traditionell als Anfangs- und Endpunkt der Grenzbeschreibungen des Gerichts Crainfeld, die auf den Gerichtsversammlungen verlesen wurde. Die Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und die Mediatisierung der vielen kleinen Fürstentümer und Herrschaften setzte diesem jahrhundertelangen Zustand ein Ende.

Ausschnitt aus der Flächennutzungskarte zum "Generalkulturplan für den oberen Vogelsberg" aus dem Jahr 1902, der die Gemarkung von Crainfeld zeigt. Die Gemarkungsgrenzen sind durch rote Linien gekennzeichnet. Wiesen sind hellgrün, Viehweiden dunkelgrün, Waldungen braun und Ackerland weiß dargestellt. Die geplanten Aufforstungen durch den Generalkulturplan sind rot schraffiert.

Flurnamen der Gemarkung Crainfeld

Die älteste Erwähnung von Flurnamen in der Gemarkung Crainfeld findet sich in einer riedeselischen Lehnsurkunde vom 13. Oktober 1447. Demnach lieh Hermann II. Riedesel zu Eisenbach Henne und Pepel Mertze zu Kreyenffelt und ihren Erben u. a. acht Morgen Landes in der Lantzenhain und zwei Morgen vor der Steynbach. Beide Flurnamen werden auch rund 470 Jahre später noch verwendet.

Die erste Gesamtaufnahme der Gemarkung Crainfeld, der so genannte Parzellhandriss, wurde im Jahr 1832 von dem Geometer I. Klasse Friedrich Knewitz aus Schotten angefertigt. In diesem Zusammenhang wurden auch erstmals alle Parzellen vermessen, verzeichnet und durchnummeriert. Die gesamte Gemarkung wurde damals in einundzwanzig Fluren eingeteilt, die mit römischen Zahlen bezeichnet wurden. Die Flur I bezeichnete das Dorf selbst, während die Nummerierung der umliegenden Fluren rund um Crainfeld gegen den Uhrzeigersinn und mit römischen Zahlen erfolgte. Die Karte der Flur I von 1832 ist auch der älteste, bekannte Ortsplan von Crainfeld und die älteste bekannte Darstellung der einzelnen Gehöfte.

Die damalige Einteilung der Crainfelder Gemarkung hatte bis Mitte der 1920er Jahre Bestand. 1925 begann dann die Feldbereinigung, in deren Verlauf viele kleine Parzellen zu größeren Nutzflächen zusammengelegt wurden und außerdem auch die Gemarkungsgrenzen zu den Nachbargemarkungen Änderungen erfuhren. Am gravierendsten war die Begradigung des Grenzverlaufs zur Nachbargemeinde Nieder-Moos, deren Gebiet bis dahin östlich der Straße Grebenhain-Freiensteinau hangabwärts wie ein Keil in die Gemarkung Crainfeld hineinreichte und sich fast bis zur Lüder erstreckte. Im Gegenzug wurde ein Teil der Crainfelder Gemarkung am Nieder-Mooser Teich an die Gemarkung Nieder-Moos abgetreten.

Aus einigen Flurbezeichnungen lässt sich bis heute die insbesondere im Hochmittelalter und, nach der spätmittelalterlichen Wüstungsperiode, in schwächerer Form noch einmal im 15. und 16. Jahrhundert betriebene umfangreiche Rodungstätigkeit ablesen. Besonders Endungen wie –rod oder Namensbestandteile wie Roth deuten darauf hin. In einem Fall lässt sich die Entstehung eines Flurnamens während dieser Periode sogar urkundlich belegen.

Gemäß der erwähnten Urkunde vom Oktober 1447 lieh Hermann II. Riedesel zu Eisenbach den bescheidenen Henne und Pepel Mertze zu Crainfeld und allen ihren Erben acht Morgen Landes in der Lanzenhain, zwei Morgen vor der Steinbach jenseits des Schlags und sechs Morgen. Wenn sie in den genannten Feldern verwachsene Äcker roden und aufräumen, sollten sie im Verhältnis mehr Gülte (Pachtzins) entrichten. Der Weg von Crainfeld nach Nieder-Moos (Nyddern Mose), den sie aufgeräumt haben, solle so bleiben und durch ihre Güter kein anderer Weg oder Straße angelegt werden. Die Urkunde wurde mit ähnlichem Wortlaut am 11. März 1470 noch einmal ausgestellt.

Von dem in den Lehnsurkunden beschriebene "Aufräumen" von verwilderten Äckern zeugt der im Parzellhandriß von 1832 aufgeführte eigentümliche Flurname Im Gereums. Die mittelalterliche Wüstungsperiode hat sich auch noch in anderen Flurbezeichnungen niedergeschlagen, wie etwa der Flur Am alten Haus in der Gegend der ausgegangenen Ortschaft Kuhlhain.

Übersichtskarte der Gemarkung Crainfeld aus dem Jahr 1832, gezeichnet von Friedrich Knewitz.

Fluren und Flurnamen 1832

Flur I: Am Aasacker, Am Aas Teich, Am Brückenacker, Am Dollersacker, Die Hofaecker, Auf der Hofwiese, Am Kesselacker, Auf der Merzwiese, An der Stras, Am Waggraben, Auf der Weldersbrück, Auf der Zent.

Flur II: In der Aaswiese, Am Eisenberg, In der Heegwiese, Im Heigen, Am Hohenrain, Die Ochsenwiese, An der Strasse.

Flur III: In der alten Wiese, Auf der Eichwiese, In der Eichwiese, Am Hain, Auf 'm Mühlgraben, Unter 'm Mühlgraben, Im Mullersträuchen, In der Spitzenwiese, Auf der Strasse.

Flur IV: In Betzenbiegen, Auf der breiten Wiese, Am Eisenberg, Am Hain, Am Mühlgraben, Unter 'm Mühlgraben, Im Stück.

Flur V: An der Haide, Auf der Haide, Die Haide.

Flur VI: Die Rothenbach, Die große Rothenbach, In der Teichwiese.

Flur VII: In der Balzwiese, Die Rothenbach, Bei dem Steinwäldchen in der Stährerwiese.

Flur VIII: Am alten Haus, In der Dietzenbach, Auf dem Forch, In der langen Wiese, Am süssen Acker, Im Rohrbusch, In der Stährerwiese, Das Stähren Wäldchen.

Flur IX: Am alten Acker, Am Brückmannsweg, Unter dem Brückmannsweg, Auf der heiligen Wiese, In der heiligen Wiese, Am Gadenacker, Auf der Höhe, Vorm Johannes Strauch, Am Meienberg, Am Rotenacker, Auf den Schlägen, Auf den Schweinseifen.

Flur X: Vor dem Dauckhorst, Ober 'm Hahselborn, In der Hahselwiese, An der Haide, Vor der Rothenbach, Im Schweichenbach, In der Schweichenbach, In der Taderwiese.

Flur XI: Am Berg, In den Bergwiesen, Ober den Bergwiesen, Am Freiensteinerweg, Vorm Hoherain, Auf der Hösselwiese, Am Meienberg, Auf dem Meienberg, Am Wiesacker ober der Bergwiese, Am obersten Wiesacker.

Flur XII: Im Bocksrod, In der Bocksrod Wiese, Das Erlich, Am Erlichsrain, Auf der Erlichswiese, Ober der Erlichswiese, Am Kingacker, Auf dem Klössacker, Am langen Acker, Auf dem Reichhorst.

Flur XIII: Am Bornacker, Am Borngarten, Im Borngarten, Auf der Bornwiese, In der Bornwiese,  Im Erlich, Vor dem großen Erlich, Auf der grünen Wiese, Am Rötheracker, In der Röther Wiese, In der Schlagwiese, Auf der Warte.

Flur XIV: Im Au, In der Au, Am Biegen, Der Hofacker, Am Hoheacker, In der Hofwiese, Am Kreuzacker, Im Kreuzgarten, In der Kreuzwiese, An den Lindigsbeeten, Am spitzen Stück, Am Rattenacker, Am untern Stück.

Flur XV: Am krummen Acker, Im Biegen, Im Butterstück, Im untersten Butterstück, Im Butterstückacker, Auf der Höhe, Im Leimenbiegen, Auf den Lindigsbeeten, In der Lindigswiese.

Flur XVI: Am alten Acker, Auf dem alten Acker, Am langen Acker, Am neuen Acker, Im Gereums, In der Lanzenhain, Die Mooser Struth, Am grauen Acker, In der untersten grauen Wiese, In der großen Wiese, In der Stockwiese.

Flur XVII: Am alten Acker, Auf der Steinbach, In der Steinbach, Ober der Steinbach, Ober der Straße, Im Weidig, Ober dem Weidig, Auf der grossen Wiese, In der grossen Wiese, In der Wolfsgall.

Flur XVIII: Am Butterstück, Auf der Frühwiese, Auf der Haferwiese, Am Heckenmühlsbiegen, Am Herzbiegen, Unter der obersten Hohl, In der Riegelwiese, Im Weidig, Ober dem Weidig, Am Weigelsweg, In der strauchigten Wiese, In der Oberwiese, In der Wolfsgall, Am Zeilacker.

Flur XIX: Am Altenfeld, Am Frührain, Am Haichenacker, Am Nickelshof, Im Rädchen, Am Schallacker, In der sträuchende Wiese, Am Strichborn, Am Rotheacker, An der Pfingstweide, Die Pfingstweide, Am Riegelacker, In der untersten Struth, Unter dem Todtenweg, Am Vaitshainer Acker, Am Ziegenberg, Am Auf dem Ziegenberg, Am kleinen Ziegenberg.

Flur XX: Am Altenweg, Ober dem Altenweg, Am Haderacker, Am obersten Haderacker, Am Hainacker, Am Hirthsgarten, Auf der Pfingstweide, Die Pfingstweide, Am steinigten Acker.

Flur XXI: In den langen Biegen, Am Bötzchen, Am Dunkelacker, Am Hahselacker, Am Kunigundenacker, Die Pfingstweide, Am Steinhack.

Ausschnitt aus der Höhenschichtenkarte zum "Generalkulturplan für den oberen Vogelsberg" von 1902 mit der Darstellung der Gemarkung Crainfeld.

Wüstungen in der Gemarkung Crainfeld

Als „Wüstung“ werden heute nicht mehr bestehende Dörfer und Siedlungen bezeichnet. Unter den bereits im Spätmittelalter bekannten Begriff fallen im weiteren Sinne aber nicht nur ein nicht mehr bewohnter Siedlungsplatz, sondern auch nicht mehr länger bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen. Im ersten Fall spricht man von präziser einer Ortswüstung, im zweiten von einer Flurwüstung. Nach dem Grad der Verwüstung unterscheidet man außerdem noch totale und partielle (teilweise) Wüstungen.

Einer noch immer populäre Auffassung zufolge sind die Wüstungen, auch im Vogelsberg, während des Dreißigjährigen Krieges (1618 bis 1648) durch Plünderung und Niederbrennen der Dörfer entstanden. Vor allem eifrige Heimatforscher und Volksschullehrer haben diese These in der Vergangenheit populär gemacht. Sie entspricht jedoch keineswegs den Tatsachen. Zwar wurden beispielsweise die Ortschaften im Gericht Crainfeld während des Durchmarsches der braunschweigischen Truppen am 1. Juni 1622 geplündert und teilweise niedergebrannt, doch waren sie während des gesamten Krieges offenbar niemals vollständig verlassen. Weiterhin wurden die wüsten Orte im Gericht schon im Salbuch des Gerichts Crainfeld von 1556 ausdrücklich als Wustenunge bezeichnet. Die Wüstungen sind also keine Folge des Dreißigjährigen Krieges gewesen.

Tatsächlich hat die Mehrzahl der Wüstungen im Vogelsberg ihren Ursprung während der in ganz Europa fassbaren spätmittelalterlichen Wüstungsperiode im Zeitraum von etwa 1300 bis 1500. Den Forschungen von Gertrud Mackenthun zufolge bestanden um 1200 im Gebiet des Altkreises Lauterbach (ohne Schlitzerland und Ulrichstein) vermutlich 109 Siedlungen, von denen 60 während des Spätmittelalters wieder eingingen. Auf diese Weise ist nicht weniger als die Hälfte aller Siedlungsplätze im Vogelsberg bis Ende des 15. Jahrhunderts verschwunden. Bis um 1500 war somit im Wesentlichen das heutige Siedlungsgefüge im Vogelsberg entstanden.

Die Ursachen für das Wüstwerden dieser großen Zahl von Ortschaften waren sehr vielfältig. In der Mehrzahl hat sich der eigentliche Wüstungsvorgang jedoch wohl eher unspektakulär abgespielt, und zwar als allmähliches Abwandern der Bevölkerung in benachbarte Dörfer, von denen aus nicht selten auch das vorhandene Land noch weiter bewirtschaftet wurde. Durchweg waren es kleine Dörfer und Weiler mit wenigen Höfen sowie Einzelhöfe, die aufgegeben worden sind. Übrig blieben die größeren Haufendörfer, welche die Vogelsberglandschaft bis heute prägen. Zu dieser Entwicklung beigetragen (aber keineswegs als alleinige Ursache!) haben auch die spätmittelalterlichen Fehden und Kriege wie diejenigen zwischen den Riedeseln bzw. den Grafen von Ziegenhain und der Abtei Fulda. Sie drängten die Bevölkerung zur Ansiedlung in größere und „wehrhaftere“ Ansiedlungen.

In diese Zeit fällt auch die urkundliche belegte Erbauung eyne burg und eyne stat zu Herchenhayn durch Graf Gottfried VII. von Ziegenhain und Abt Heinrich von Fulda im Jahr 1358. Die Burg und die Stadt Herchenhain sollten ausdrücklich den angrenzenden Gerichten Burkhards und Crainfeld Schutz bieten, verkümmerten jedoch im Spätmittelalter, so dass Herchenhain nie über den Rang einer Dorfgemeinde mit Marktrecht hinauskam. Eindeutig als Ursache für den Wüstungsvorgang nachgewiesen sind die adeligen Fehden im Fall mehrerer Wüstungen des späten 15. Jahrhunderts in der Gemarkung von Stockhausen.

In einigen Fällen mussten auch Dörfer aufgegeben werden, die genau an der Grenze der Einflussbereiche verschiedener Grundherren lagen, wie das auf der riedeselisch-isenburgischen Grenze nahe der Sangmühle zwischen Salz und Lichenroth gelegene Dorf Herchenrod. Auf diesen Ort soll der heute noch der im südöstlichen Vogelsberg weit verbreitete Familienname Herchenröder zurückgehen.

Einige Siedlungen im Oberwald , wie z. B. Eigelshain und Hetgeshain oberhalb von Ilbeshausen, wurden wahrscheinlich wegen der Erschöpfung der Eisenerzvorkommen aufgegeben, die einst zu ihrer Gründung (als Bergmannssiedlungen) geführt hatten. Die "Fehlsiedlungstheorie" geht davon aus, dass sich einigen Fällen dürfte sich die Lage eines Ortes im Nachhinein als ungünstig herausgestellt habe. Wahrscheinlich sind sogar noch während der eigentlichen Besiedlungzeit mit ihren zahlreichen Rodungen manche Neugründungen nach kurzer Zeit wieder aufgegeben worden. Die Aufgabe eines Ortes war während dieser Phase noch kein besonderes Ereignis und der Ortschaftsbestand noch kein stabiles Element wie in späteren Zeiten. Auch Seuchen wie der ganz Europa heimsuchende „Schwarze Tod“ von 1348/1349 haben wohl zur Entvölkerung der Dörfer beigetragen, sie aber keineswegs verursacht.

Eine bedeutende Rolle bei der Wüstungsentstehung spielte die Rodung des Waldes und teilweise Übernützung des Bodens durch die mittelalterlichen Bauern. Während heute rund 40% der Fläche des heutigen Bundeslandes Hessen von Wald bedeckt sind, war dieser Anteil um die Mitte des 14. Jahrhunderts auf etwa 10% zurückgegangen. In der Langstreifenflur der Rodungssiedlungen wurde vorwiegend Getreideanbau betrieben. Diese offene und sehr waldarme Landschaft war besonders in den Mittelgebirgen wie dem Vogelsberg sehr anfällig für Bodenerosion. Am 21. und 22. Juli 1342 führte eine Extremwetterlage mit Starkregen zu einer Katastrophe, dem "Magdalenenhochwasser", bei dem es nicht nur zu massiven Überschwemmungen in ganz Mitteleuropa kam, sondern auch der wertvolle lößhaltige Ackerboden von den ungeschützten Hängen weggespült wurde. Zurück blieben weniger ertragreiche Böden, die wohl in vielen Fällen die dortigen Siedler zur Aufgabe zwangen.

Alle diese Wüstungen verraten sich bei Feldbegehungen eigentlich nur dem aufmerksamen Beobachter unscheinbare Merkmale wie z. B. Tonscherben in Maulwurfshaufen, die von der ehemaligen menschlichen Besiedlung herrühren. Viele deutlicher sichtbare Hinweise im Gelände wie z. B. Hauspodien und Erhebungen sind den Feldbereinigungen seit Beginn des 20. Jahrhunderts zum Opfer gefallen.

Lage der Wüstungen in der Umgebung von Crainfeld.

In der Gemarkung Crainfeld gibt es zwei Ortswüstungen und drei vermutete weitere wüste Siedlungsplätze aus dem späten Mittelalter sowie zwei wüste Siedlungsplätze aus dem 19. Jahrhundert. Sie befinden sich zumeist an den Grenzen zu den Nachbargemarkungen. Im Osten, an der Grenze zu Bannerod liegen die Wüstung Schershain, der Nickelshof sowie die frühere Heckenmühle. Nördlich des Nieder-Mooser Teiches liegt die Wüstung Kuhlhain. Der erst im 19. Jahrhundert aufgestaute Rothenbachteich schließlich soll den Ort der Wüstung Rodenbach markieren. Schließlich liegt südlich von Crainfeld an der Lüder der Standort der früheren Märzmühle.

In der mündlichen Überlieferung gehalten haben sich insbesondere Hirschrod und Kuhlhain, nicht zuletzt deshalb, weil sie über Jahrhunderte hinweg in den Versammlungen des Gerichts Crainfeld alljährlich an Pfingsten aufgerufen wurden, obwohl die Orte selbst längst nicht mehr bewohnt und verschwunden waren. Die ehemaligen Ortsgemarkungen bildeten aber noch lange einen rechtlich gesonderten Teil der Gemarkung Crainfeld, in der sie aufgegangen waren.

Die Wüstung Hirschrod

Die aus vier Höfen bestehende Siedlung Hirschrod lag an der Gemarkungsgrenze zwischen dem althessischen Dorf Crainfeld und dem ehemals riedeselischen Dorf Bannerod am rechten Ufer der Lüder in den Fluren Im Hirßrod und Das Kirschrod. Es ist sehr wahrscheinlich, das die Ende des 19. Jahrhunderts abgebrochene Heckenmühle mit diesem Ort in Verbindung stand und den letzten Überrest des wüst gewordenen Hirschrod darstellte.

Zum ersten Mal erwähnt wird Hirschrod, dass zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits eine Wüstung war, im Salbuch des Gerichts Crainfeld von 1556. Hier werden ein Mühl-Wasserfall zu Hirßrode gehörig einem Melchior Schwinge und ein Acker in der Lanzenhain zu Hirschrode genannt.  Weiterhin wird Hirschrod im Register über die Gefälle und Angehorungen der Pfarr zu Crainfeld aus den Jahren 1622-1635 und 1722-1726 genannt. Im Jahr 1638, während des Dreißigjährigen Krieges, schrieb der damalige Pfarrer Johann Philipp Dippel über seine Einkünfte von den Hirschröder Gütern: Hirschrod hatte 4 Güter, mußten jedes 10 Mest Hafer geben. Hatten aber keine Hübner. Dieweil sie aber keine Hübner darüber setzen wollen, wiewohl es die Nachbarn oftmals verheißen, bekomme ich fast nichts, sondern interim sät und mäht darin, wer kann und will.

Die Gegend, wo Hirschrod stand, wurde im Volksmund einst Ahledorf (das alte Dorf) genannt. Weiterhin gibt es in der Flur V der Crainfelder Gemarkung die Flurbezeichnung Am alten Haus. Die Stelle war überall als wüster Ortsplatz bekannt, da man hier noch bis zur Feldbereinigung  zwischen 1925 und 1935 ein Gemäuer sehen konnte, das die Kellergoß genannt wurde. Bis ins 18. Jahrhundert wurde die Hirschröder Flur als Ackerland genutzt und mit Hafer bebaut. Von den vier Gütern mussten 27 Crainfelder, 7 Banneröder und einige andere dem Crainfelder Pfarrer Zins geben. Die Ortslage des ehemaligen Hirschrod ist heute Wiese mit einigen Waldparzellen.

Die Wüstung Nickelshof

Die Flur Am Nickelshof liegt genau gegenüber von Hirschrod am Westufer der Lüder unterhalb der Straße nach Bannerod. In der mündlichen Überlieferung ist die Stelle eigentlich nicht als Wüstung bekannt. In die historische Forschung eingeführt und als wüster Wohnplatz gedeutet wurde der Nickelshof erstmals von Gertrud Mackenthun in ihrer 1948 vollendeten Dissertation Die Wüstungen des Kreises Lauterbach.

Es könnte sich um einen der wenigen Einzelhöfe im hohen Vogelsberg gehandelt haben, der eventuell zum ebenfalls wüstgefallenen Dorf Hirschrod am gegenüberliegenden Ufer der Lüder in Bezug stand. Aufgrund der Lage an der linken Nidderstraße von Herchenhain über Crainfeld in Richtung Fulda an der riedeselisch-hessischen Grenze ist zu vermuten, dass der Nickelshof auch ein Einstell- und Umspannplatz bzw. eine Zollstation gewesen sein könnte, zumal die Flur einst auch Am Zollstock genannt wurde. Einen tatsächlichen Beleg dafür, dass sich am Nickelshof wirklich ein wüster Siedlungsplatz befunden hat, gibt es allerdings nicht.

Die Wüstung Lanzenhain

Ebenfalls auf die Forschungen von Gertrud Mackenthun zurück geht die Deutung der Gewann Lanzenhain als wüstem Siedlungsplatz. Die Gemarkung Nieder-Moos bildete hier bis zur Feldbereinigung eine ungewöhnliche Ausbuchtung nach Norden aus. Im riedeselischen Zinsregister für das Gericht Moos von 1553 wird außer den heute noch bestehenden Dörfern im Moosergrund der Ort Lantzenhan genannt. Auch die alte Grenzführung zeigt eine gewisse Sonderstellung der Flur an und legt nach Mackenthun nahe, dass sich an dieser Stelle einmal ein Dorf Lanzenhain (nicht zu verwechseln mit dem Herbsteiner Ortsteil gleichen Namens) befunden haben könnte.

Die mutmaßliche Wüstung liegt östlich der Straße von Crainfeld nach Nieder-Moos in der Flur VII in den Fluren In der Lanzenhain, An der Lanzenhain und In der untersten Lanzenhain. Weiterhin gibt es hier auch die Bezeichnung Am Kirchensteg, die aber wohl nicht auf eine Kirche hindeutet, sondern eher dadurch zustande kam, dass hier der Weg vom riedeselischen Dorf Vaitshain zu dessen kirchlichen Mutterort Nieder-Moos die Lüder überquerte. Die Flur Lanzenhain war riedeselischer Besitz und wurde von diesen bis ins 19. Jahrhundert als Lehen vergeben.

Neben den weiter oben erwähnten riedeselischen Lehnsurkunden von 1447 und 1470 wird die Lanzenhain auch noch in einem Vermerk zu einer heute nicht mehr vorhandenen Urkunde aus dem Jahr 1452 erwähnt, in der Hermann II. Riedesel zu Eisenbach und seine Gemahlin Margarethe ihre Äcker daselbst der Pfarrei Crainfeld als Seelgerät (Vermächtnis an die Kirche) stiften.

Die Wüstung Rodenbach

Die Flur Rodenbach (Rothenbach) liegt etwa am Schnittpunkt der Gemarkungen  von Crainfeld, Bermuthshain und Ober-Moos. Auch hier wurde erstmals von Gertrud Mackenthun eine Wüstung vermutet. Rodenbach wird ebenfalls 1553 im Zinsregister des Gerichts Moos unter den Orten dieses Gerichts genannt, so dass es wie im Fall von Lanzenhain möglich, aber nicht bewiesen, ist, dass sich hier ein wüst gewordenes Dorf befunden hat. Die Rodenbach war im 17. und 18. Jahrhundert Weideland und wurde in Form der Koppelhut von den Einwohnern von Crainfeld und Bermuthshain gemeinsam genutzt. Aus den Jahren 1608 und 1620 sind Streitigkeiten zwischen beiden Gemeinden um die Koppelhut in der Rodenbach überliefert.

1780 schlug die landgräflich-hessische Landkommission die Aufteilung der Nutzungsrechte vor. Zum Zeitpunkt der Anlage der Parzellhandrisse der Gemarkungen Crainfeld und Bermuthshain im Jahr 1832 war die Rodenbach noch Weideland. Wenig später wurde sie aufgeforstet und an der Stelle, wo das Dorf gelegen haben soll, der Rothenbachteich angelegt. Ein mächtiger behauener Sandstein, der im hinteren Teil des Teiches aus dem Wasser ragt, könnte noch von dem vermuteten ehemaligen Siedlungsplatz stammen.

Die Wüstung Kuhlhain

Die acht Höfe des Dorfes Kuhlhain lagen am so genannten Hengstborn, 2 km südöstlich von Crainfeld, dessen Wasser über ein kleines Rinnsaal in den Nieder Mooser Teich mündet. Noch Ende der 1940er Jahre konnte man an dieser Stelle mittelalterliche Scherben in den Maulwurfshaufen finden, welche die ehemalige Existenz einer Siedlung eindeutig belegen.

Zum ersten Mal erwähnt wird Kuhlhain, und zwar bereits als Wüstung, im Salbuch des Gerichts Crainfeld von 1556. Die rechtlich immer noch eigenständigen Kulnheyner gutter wurden darin nach ihren Inhabern benannt als Müller Hans gut, Brinkmanns gut, Schauben gut, Blumen gut, Bornnsen gut, Obalts gut. Bei diesen handelte es sich möglicherweise um Nachfahren der einst tatsächlich dort ansässigen Kuhlhainer Bauern.

Auch im Dorfbuch des Gerichts Crainfeld von 1577 wird Kuhlhain als Wüstung bezeichnet. Im Zinsregister der Pfarrei Crainfeld aus den Jahren 1622 bis 1655 wird Kuhlhain unter Crainfeld vermerkt. Es bestand aus acht Gütern, von denen 20 Mesten (1 Maß = 2 l) Hafer zu entrichten waren. Die acht Güter, bei denen meist nur je zwei Besitzer genant wurden, hießen Zentgraben gutt, Brickmannsgutt im Mayberg, Blumen gutt, Gans gutt, Filsberger gutt, Heutzers gutt, Brickmanns gutt und Ehrwald gutt.

Die Flurnamen Im Kuhlhain und Am alten Haus in der Flur V der Gemarkung Crainfeld weisen noch heute auf die Wüstung hin. Nördlich davon liegen die Flurstücke Am Kernerwasen, Am Gnadenacker und In der heiligen Wiese. Die Bezeichnung Am Kernerwasen wurde verschiedentlich von dem lateinischen Wort "carnarium" (Beinkapelle) abgeleitet, und angenommen, dass hier eine zu Kuhlhain gehörende Kapelle gestanden hat. Die Kulhainer Flur Flur wurde bis zum Ende des 19. Jahrhunderts noch landwirtschaftlich genutzt und dann aufgeforstet. Heute liegt das ehemalige Dorf Kuhlhain unter Wald verborgen.

Die Heckenmühle

Weniger offensichtlich als bei den spätmittelalterlichen totalen Dorfwüstungen ist, dass es ähnliche Entwicklungen in weitaus schwächerer Form auch im 19. Jahrhundert gegeben hat. So wurden Im Gefolge der massenhaften Auswanderung nach Nordamerika ganze Höfe auf Abbruch verkauft. Einen regionalen Extremfall stellt das Schicksal der beiden Gemeinden Wernings (bei Wenings) und Pferdsbach (bei Büdingen) dar, die 1842 und 1845 geschlossen nach Amerika auswanderten und deren Häuser und Gebäude auf Abbruch verkauft wurden. Zu dieser Entwicklung zählt auch das damalige Verschwinden vieler Mühlen im sogenannten "Mühlensterben", verursacht durch die beginnende Industrialisierung. In Crainfeld waren zwei von drei Mühlen bis Ende des 19. Jahrhunderts nicht nur stillgelegt, sondern auch baulich vollkommen verschwunden.

Ausschnitt aus der Parzellkarte der Gemarkung Crainfeld von 1832 (Flur XVIII). In der Bildmitte ist die Heckenmühle zu sehen, mitsamt der Lüder, dem Mühlgraben, und dem von Crainfeld zur Mühle führenden Heckenmühlenweg.

Einer der beiden wüst gewordenen Mühlen Crainfelds war die Heckenmühle. Sie stand im Gebiet der Wüstung Hirschrod an der Gemarkungsgrenze zwischen dem althessischen Crainfeld und dem ehemals riedeselischen Bannerod. Sie gehörte noch zu Crainfeld, war jedoch näher an Bannerod gelegen, was sich auch in den Heiraten ihrer Müller niederschlug. Bannerod war von der Heckenmühle, die auf der östlichen Lüderseite stand, nur 10 bis 15 Minuten Fußweg entfernt. Einige Forscher nahmen an, dass die Oberschultheißen von Crainfeld im Auftrag der Landgrafen von Hessen den Bau der Heckenmühle veranlassten, um die Bauern aus den benachbarten riedeselischen Orten Bannerod und Vaitshain zu veranlassen, ihre Frucht im hessischen Gebiet mahlen zu lassen und so die Riedesel zu schädigen.

Möglicherweise handelte es sich bei der Heckenmühle aber auch um ein Überbleibsel des im Spätmittelalter wüst gewordenen Dorfes Hirschrod. Wie aus dem Parzellhandriss von 1832 und aus dem Crainfelder Brandkataster von 1862 hervorgeht, handelte es sich baulich um ein Gehöft, wohl aus einem Wohnstallhaus mit im Abstand stehender Scheune, vergleichbar der heute noch existenten Kaltenmühle bei Altenschlirf. Die Leistungsfähigkeit der Heckenmühle soll der Mühle im Dorf (Krommese) entsprochen haben, zwei Maß Frucht  (4 l) am Tag.

Zum ersten Mal erwähnt wird die Heckenmühle im Salbuch des Gerichts Crainfeld von 1556 als Mühl-Wasserfall im Hirschrod, damals im Besitz eines Melchior Schwinge. Weiterhin wird sie im 1661 entstandenen Verzeichnis der Mühlen und Mühlgefälle im Amt Nidda aufgeführt. Als Besitzer der Mühle wird darin ein Bast Heinztenröder genannt. Sein Nachfahre war vermutlich der erstmals im Crainfelder Kirchenbuch als Heckenmüller genannte Matthäus Heutzenröder (geb. 1672), der 1697 die Ehe mit Gela Laufer aus Brückehannese in Crainfeld schloss.

Möglicherweise war jedoch bereits sein Vater Andreas Heutzenröder Besitzer der Mühle. Dessen Ehefrau Dorothea geb. Meinhardt aus Ober-Moos heiratete nach seinem Tod in zweiter Ehe Peter Laufer aus Crainfeld. Matthäus' Sohn Johannes Heutzenröder heiratete 1719 Anna Rasch aus Bermuthshain und tauschte sein Gut mit dem Crainfelder Michel Wacker, der im Gegenzug in die Heckenmühle zog. Michel Wacker schloss zwei Ehen, zuerst 1711 mit Gela Schmidt aus Bermuthshain und nach deren Tod 1733 mit Margaretha Döll aus Bannerod. Sein Sohn Johannes Wacker übernahm die Mühle nach seiner 1740 vollzogenen Heirat mit Anna Susanna Klippert aus Schoulbästjes. Dorthin heiratete wiederum auch sein Sohn Christoph Wacker.

Die Heckenmühle selbst fiel durch Einheirat im Jahr 1773 an Kaspar Klein, gebürtig aus der Waldmühle bei Zahmen. Er heiratete die älteste Tochter des Johannes Wacker, Juliana Kunigunda Wacker. Der Sohn Johann Jakob Klein übernahm die Mühle nach seiner Heirat mit Anna Maria Ortwein aus Lanzenhain im Jahr 1803. Ihm folgte sein Sohn Johann Heinrich Klein, verheiratet seit 1827 mit Anna Katharina Meinhardt aus Crainfeld (Schoumesch) und nach deren Tod ab 1833 mit Anna Maria Löffler aus Ilbeshausen. Sein Sohn Johannes Klein heiratete 1857 Marie Henriette Franz aus Crainfeld. Bereits 1855 hatte er in Bermuthshain ein Haus erworben, wohin er zog und fortan den Beruf des Wagners ausübte. An seine Herkunft erinnert in Bermuthshain bis heute der dortige Hausname Heckemellersch.

In der Heckenmühle selbst war Johann Heinrich Klein bereits 1837 gestorben. Seine Witwe heiratete daher 1839 Sebastian Schmalbach aus Bannerod. Die Heckenmühle erhielt sein Sohn und einziges Kind Heinrich Schmalbach und nicht der Stiefsohn Johannes Klein. Heinrich Schmalbachs Ehefrau Maria Eirich, mit der er 1868 die Ehe schloss, stammte wie schon sein Vater aus Bannerod. Wiederum tratt nicht sein Sohn Sebastian Schmalbach das Erbe an, der Kutscher in Bad Homburg wurde, da der Vater bereits 1874 an der Ruhr starb und seine Witwe eine zweite Ehe schloss. Zum letzten Besitzer der Heckenmühle wurde somit Karl Greb aus Bannerod nach der Heirat mit der Witwe des Heinrich Schmalbach im Jahr 1876. Offensichtlich wurde der Mühlenbetrieb jedoch immer unrentabler, so dass sich Karl Greb dazu entschloss, nach Crainfeld überzusiedeln, wo er das Haus Tränkpetersch erwarb und fortan als Maurer arbeitete.

1881 erwarb die Gemeinde Crainfeld die Heckenmühle und ließ das gesamte Anwesen vermutlich noch im gleichen Jahr abbrechen. Noch lange erinnerte der Mühlgraben an den Standort der Mühle, bis er im Zug der Flurbereinigung beseitigt wurde.

Die Märzmühle

Die Märzmühle stand einige hundert Meter südlich des Dorfes in den Märzwiesen und verfügte über einen von der Lüder abgeleiteten Mühlgraben. Sie war die am wenigsten leistungsfähigste Crainfelder Mühle und konnte nur anderthalb Maß (3 l) Frucht am Tag mahlen. Die Mühle war dem Parzellhandriss von 1832 zufolge baulich ein quergeteiltes Einhaus und dürfte äußerlich der noch erhaltenen Krommese Mühle geähnelt haben. Im Parzellhandriss ist außerdem noch ein kleines separates Gebäude, möglicherweise ein Backhaus, eingezeichnet.

Ausschnitt aus der Parzellkarte der Gemarkung Crainfeld von 1832 (Flur I). Die Märzmühle mit ihrem Mühlgraben ist unmittelbar am unteren Rand der Parzellkarte (schwarze Linie) eingezeichnet worden.

Im Mühlenregister von 1661 wird die Märzmühle noch nicht genannt. Ihr erster feststellbarer Besitzer war Johann Henrich Rauber (geb. 1679), Sohn des Johann Henrich Rauber von Crainfeld und seiner Ehefrau Katharina geb. Blum aus Bermuthshain. Die Familie gehörte zum weit verzweigten Crainfelder Rauber-Geschlecht. Johann Henrich Rauber heiratete 1702 Gertraud Ganß aus Bermuthshain. Sein zweiter Sohn Sebastian Rauber erhielt die Mühle nach seiner Verheiratung mit Anna Katharina Schultheis aus dem späteren Girschels Haus in Crainfeld im Jahr 1747. Ihm folgte der Sohn Johann Balthasar Rauber, verheiratet seit 1779 mit Anna Katharina Kleinschmidt aus Bermuthshain.

Nächster Besitzer der Märzmühle wurde der Schwiegersohn Johann Bast Ganß aus Grebenhain durch Heirat mit Sebastian Raubers ältester Tochter Juliana Katharina Rauber im Jahr 1799. Der letzte Besitzer der Märzmühle war sein Sohn Christoph Ganß (gest. 1886). Er heiratete 1833 Anna Elisabeth Müller (gest. 1858) und übernahm in der Folge den Hof Ratzpetersch seines Schwiegervaters Johannes Müller in Crainfeld.Wie lange die Märzmühle selbst noch betrieben und bewohnt wurde, ist nicht genau geklärt. Sie wurde aber durch ständigen Wassermangel, hervorgerufen durch die Bewässerung der Wiesen durch Crainfelder und Bermuthshainer Bauern, in Mitleidenschaft gezogen. Bereits im ältesten erhaltenen Brandkataster von 1862 ist sie nicht mehr aufgeführt, was folgerichtig auf einen Abbruch spätestens um 1860 schließen lässt. Angeblich soll soll die Märzmühle nach dem Abbruch bei Freiensteinau wieder aufgebaut worden sein.